Startseite

Zuchtplan LL

1. Allgemeines
Der Deutsche Jagdterrier gehört zu den Rassen, bei denen Primäre Linsenluxation (PLL) auftreten kann. Aus der Verpflichtung des Vereins nach § 2.4 und § 3.4 der Zuchtordnung, nach § 4.1 der Zuchtordnung des VDH sowie § 11 b des Tierschutzgesetzes werden die nachfolgenden Maßnahmen zur Eliminierung der Primären Linsenluxation verbindlich festgelegt.

2. Bestimmung des Erbfehlerrisikos
Es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein mutiertes Gen für Linsenluxation verantwortlich ist. Der Deutsche Jagdterrier-Club e.V. (DJT-Club e. V.) bedient sich zur Berechnung des Erbfehlerrisikos einer anerkannten Methode, um das Risiko für die Vererbung der Disposition für PLL zu beschreiben. Dazu wird das Verfahren GGW (Geschätzte Genotyp-Wahrscheinlichkeit) unter Einbeziehung der Informationen aller Verwandten angewandt. Für jeden Hund wird die Wahrscheinlichkeit angegeben, den Genotyp N / N (reinerbig Normal), N / m (Anlageträger für PLL) oder m / m (reinerbiger Mutationsträger) zu haben. Zusätzlich wird daraus der P-Wert abgeleitet, der das Risiko angibt, dass das mutierte Gen weitervererbt wird.

3. Information
Als Informationen für die Risikoberechnung dienen alle bis zum Zeitpunkt der Berechnung bekannt gewordenen Erkrankungsfälle sowie die Ergebnisse der vom DJT-Club e. V. anerkannten Gentests. Für die zukünftige Erfassung von Krankheitsfällen bedarf es der Bestätigung durch einen Gentest. Informationen zu dessen Durchführung erfolgen durch den Hauptzuchtwart, vertretungsweise durch den stellvertretenden Hauptzuchtwart oder den Zuchtbuchführer des DJT-Club e. V.; diese stellen auch die erforderlichen Materialien zur Verfügung.

4. Zeitpunkt der Berechnung / Informationspflicht
Die Berechnung der Genotypwahrscheinlichkeit wird nach Möglichkeit sofort nach der Erfassung eines neuen PLL-Falles durchgeführt. Die aktuellen Daten werden den Züchtern zugänglich gemacht. Vierteljährlich, zu Anfang des Quartals wird DOGBASE, das PC-Hundezucht Informationssystem der Fa. TG-Verlag Beuing GmbH, Gießen an die Mitglieder des Vorstandes und Zuchtbeirates sowie an die Landeszuchtwarte versendet. Die darin aufgeführten Daten sowie die Ergebnisse der Gentests sind verbindlich für die Auflagen, die sich aus diesem Zuchtplan ergeben. Der DJT-Club gewährt den Mitgliedern des Vorstandes und Zuchtbeirates sowie den Landeszuchtwarten einen Online-Zugriff auf eine Datenbank, in der alle Gentests aktuell erfasst und gespeichert werden.

5. Auflagen
Hunde, die nach der Zuchtordnung zur Zucht zugelassen sind, aber Träger der PLL-Mutation (= Anlageträger) sind oder sein könnten, dürfen nur mit Partnern gepaart werden, bei denen durch eigenen Gentest (PLL-N / N) oder Gentest beider Elterntiere (PLL-N / N *) sicher nachgewiesen ist, dass sie genetisch Normal (= frei) sind. Hündinnen- und Rüden-Besitzer müssen sich vor dem Belegen einer Hündin beim zuständigen Landeszuchtwart über die Zulässigkeit der Paarung bezüglich der Primären Linsenluxation zeitnah informieren (= verbindliche Zuchtberatung). Durch den Landeszuchtwart ist diese zu dokumentieren. Deckungen deutscher Rüden mit ausländischen Hündinnen sind nur zulässig, wenn der Rüde reinerbig Normal (PLL-N / N oder PLL-N / N*) ist.

6. Zuchtzulassung

Hunde mit dem Genotyp m / m werden von der Zucht ausgeschlossen. Ab 01.01.2013 werden nur noch Rüden (neu) zur Zucht zugelassen, die sicher frei sind. Ab 01.01.2018 dürfen nur noch freie Hunde (PLL-N / N oder PLL-N / N*) zur Zucht eingesetzt werden; d. h. alle, bisher im Zuchtgeschehen stehenden Hunde (Rüden und Hündinnen), die Anlageträger sind, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

7. Verstöße
Verstöße gegen die Auflagen des Zuchtplanes werden als Verstöße gegen die Zuchtordnung geahndet.

8. Gewährleistung der Züchter
Aufgrund der langjährigen Erfolge in der Bekämpfung der Linsenluxation auf der Basis der Zuchtordnung sowie des Zuchtplans kann mit hoher Wahrscheinlichkeit PLL-Freiheit für alle gezüchteten Welpen zugesichert werden. Daher wird für jeden Welpen ein Gewährleistungszertifikat ausgefertigt, welches der Käufer zusammen mit der Ahnentafel erhält. Zur Abdeckung eines unkalkulierbaren Restrisikos unterhält der Deutsche Jagdterrier-Club e. V. eine Solidarkasse der Züchter, aus welcher Eigentümer eines erkrankten Hundes finanziell unterstützt werden. Details werden in der Ordnung zum Unterhalt einer Solidarkasse der Züchter des Deutschen Jagdterrier-Clubs e. V. bestimmt.

9. Übergangsregelung
Sind die Voraussetzungen des Punkt 5. (durch Gentest nachgewiesene PLL-Freiheit eines Zuchtpartners) nicht gegeben, so gelten als Übergangsregelung die bisherigen Bestimmungen
(Zuchtplan gültig ab 0.01.2004). Hiernach muss der P-Wert beider Zuchttiere unter 0,30 liegen, das Risiko der Paarung - die Auftrittswahrscheinlichkeit - darf höchstens 0,02 betragen.
Diese Übergangsregelung gilt bis zum 31.12.2010.

10. Gültigkeit
Die Bestimmungen dieses Zuchtplanes treten rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Der Vorstand ist berechtigt, in Zusammenarbeit mit dem Zuchtbeirat unter Einbeziehung wissenschaftlicher Beratung die Bestimmungen dieses Zuchtplanes den gegebenen Verhältnissen und aktuellen Erkenntnissen anzupassen.